Abänderung der Durchführungsbestimmungen des Bauleitplanes bzw. Gemeindeplanes für Raum und Landschaft für die Zone für öffentliche Einrichtung – Verwaltung und öffentliche Dienstleistung betreffend die Zone für das „Hauses der Dorfgemeinschaft“ in Mauls – 1. Maßnahme
Der Gemeindeausschuss wird demnächst den Entwurf der Abänderung der Durchführungsbestimmungen des Bauleitplanes bzw. des Gemeindeplans für Raum und Landschaft für die Zone für öffentliche Einrichtung - Verwaltung und öffentliche Dienstleitung betreffen des „Hauses der Dorfgemeinschaft“ in Mauls, gemäß Art. 54 des L.G. Nr. 9/2018, genehmigen. Inhalt der Abänderung besteht in der Anhebung des Index der höchstzulässigen überbaubaren Fläche von 35 % auf 60 %.
Der genehmigte Planentwurf wird zusammen mit den entsprechenden Unterlagen an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht.
Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen bei der Gemeinde ihre Anmerkungen zum Planentwurf einbringen.
Unter folgendem Link kann Einsicht in die Dokumentation genommen werden:
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oder unter https://sharing.gvcc.net mit Angabe folgender Zugangsdaten:
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