Abänderung des Bauleitplanes bzw. Gemeindeplanes für Raum und Landschaft: Abänderung der Durchführungsbestimmungen - Art. 2 "Landwirtschaftsgebiet"

Genehmigung des Entwurfes zur Abänderung des Bauleitplanes bzw. Gemeindeplanes für Raum und Landschaft:...

Veröffentlichungsdatum:

29.07.2026

Lesedauer

1 Minute

Themen
Kategorien

Beschreibung

Genehmigung des Entwurfes zur Abänderung des Bauleitplanes bzw. Gemeindeplanes für Raum und Landschaft: Abänderung der Durchführungsbestimmungen - Art. 2 "Landwirtschaftsgebiet" – 1. Maßnahme

 

Der Gemeindeausschuss wird demnächst den Entwurf zur Abänderung der Durchführungsbestimmungen zum Bauleitplan genehmigen. Der Artikel 2 „Landwirtschaft“ der Durchführungsbestimmungen zum Landschafts- und Bauleitplan soll abgeändert werden. Konkret soll die maximal zulässige mittlere Gebäudehöhe im Landwirtschaftsgebiet für Wohngebäude von derzeit 8,50 m auf 9,50 m und für Wirtschaftsgebäude von 10,00 m auf 11,00 m angehoben werden.

 

Der genehmigte Planentwurf wird zusammen mit den entsprechenden Unterlagen an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht.

 

Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen bei der Gemeinde ihre Anmerkungen zum Planentwurf einbringen.

 

Unter folgendem Link kann Einsicht in die Dokumentation genommen werden:

 

https://sharing.gvcc.net/pickup?claimID=M7UvryjuTYJ7khNK&claimPasscode=WqXxJrmSUQeAQMmj

oder unter https://sharing.gvcc.net/ mit Angabe folgender Zugangswerte:

 

Download-ID: M7UvryjuTYJ7khNK

Download-Passwort: WqXxJrmSUQeAQMmj

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026, 07:56 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.