Genehmigung des Entwurfes zur Abänderung des Bauleitplanes bzw. Gemeindeplanes für Raum und Landschaft: Abänderung der Durchführungsbestimmungen - Art. 2 "Landwirtschaftsgebiet" – 1. Maßnahme
Der Gemeindeausschuss wird demnächst den Entwurf zur Abänderung der Durchführungsbestimmungen zum Bauleitplan genehmigen. Der Artikel 2 „Landwirtschaft“ der Durchführungsbestimmungen zum Landschafts- und Bauleitplan soll abgeändert werden. Konkret soll die maximal zulässige mittlere Gebäudehöhe im Landwirtschaftsgebiet für Wohngebäude von derzeit 8,50 m auf 9,50 m und für Wirtschaftsgebäude von 10,00 m auf 11,00 m angehoben werden.
Der genehmigte Planentwurf wird zusammen mit den entsprechenden Unterlagen an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht.
Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen bei der Gemeinde ihre Anmerkungen zum Planentwurf einbringen.
Unter folgendem Link kann Einsicht in die Dokumentation genommen werden:
https://sharing.gvcc.net/pickup?claimID=M7UvryjuTYJ7khNK&claimPasscode=WqXxJrmSUQeAQMmj
oder unter https://sharing.gvcc.net/ mit Angabe folgender Zugangswerte:
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